Tag am Meer Festival- ABG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für das Tag am Meer Festival des Landjugendverbandes M-V e.V., Trockener Weg 1b, 17034 Neubrandenburg (nachfolgend Landjugend).
1.2 Durch den Erwerb eines Tickets entstehen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Ticket-Käufer (Kunde) und der Landjugend.
2. Ticketabwicklung und Gültigkeit
2.1 Der Ticketverkauf erfolgt ausschließlich über die Reservix GmbH, Humboldtstr. 2, 79098 Freiburg (nachfolgend „Reservix“ genannt). Reservix vermittelt im Namen und auf Rechnung von Veranstaltern Eintrittskarten (nachfolgend „Tickets“ genannt) an Endkunden.
2.2 Der Kunde erwirbt die Tickets in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Tickets weiter veräußert werden, ist eine Vertretung von der Landjugend ausgeschlossen.
2.3 Für den Fall, dass das Ticket im Auftrag für Dritte bestellt und erworben wurde, gelten die AGB’s im Verhältnis zu dem Dritten.
3. Rückgabe und Umtausch von Tickets
3.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist Tickets ausgeschlossen.
3.2 Bei einem von der Landjugend zu vertretenden Ausfall des Festivals bietet Landjugend dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für das folgende Festival an, oder erstattet den Kaufpreis, jeweils gegen Rückgabe des originalen Tickets. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss Landjugend unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Festival vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf Erstattung. Der Kunde hat, innerhalb der vorgenannten Frist das Ticket gemeinsam mit seinem Umtausch- oder Rückerstattungsbegehren an folgende Adresse zu senden: Landjugendverband Mecklenburg- Vorpommern e.V., Trockener Weg 1b, 17034 Neubrandenburg. Im Falle eines Rückerstattungsanspruchs wird der Ticketpreis selbst seitens Landjugend durch Überweisung auf ein vom Kunden anzugebendes Konto erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/ Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
3.3 Bei einem Ausfall oder Abbruch vom Festival, den Landjugend nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), wird Landjugend von der Leistungspflicht frei. Ein Erstattungsanspruch besteht für den Kunden in diesen Fällen nicht. Sollten spezielle gesetzliche Regelungen für einen solchen Fall bestehen, so gelten diese vorrangig.
4. Festivalbeginn, – einlass
4.1 Das Veranstaltungsgelände wird mit Beginn des Festivals geöffnet.
4.2 Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes wird das Ticket entwertet und ein Festivalband angelegt. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes oder nach Aufforderung durch das Landjugendteam ist das Festivalband vorzuzeigen. Unverschlossene, zerrissene, verlorengegangene oder stark beschädigte Festivalbänder verlieren ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
4.3 Für Rollstuhlfahrer steht das Festivalgelände nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Der Floor direkt am Strand ist nicht barrierefrei. Barrierefreie Toiletten sind ausgewiesen.
5. Änderungen des Line Up
5.1 Das Line Up des Festivals ist jederzeit vorläufig. Landjugend hält sich vor, das Line Up – auch kurzfristig – zu ändern. Eine Änderung des Line Up inklusive Wegfall einzelner Künstler, führt nicht zu
einer teilweisen oder kompletten Erstattung des Ticketpreises. Dies schließt ausdrücklich Künstler-
Absagen, die nicht in der Hand des Veranstalters liegen, ein.
6. Hausordnung, Verhaltung auf dem Veranstaltungsgelände und Zimmern/ Zeltplatz der
Jugendherberge Prora
6.1 Der Veranstalter hat auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht und kann dieses auf
Dritte übertragen.
6.2 Für jegliche Schäden, Vandalismus und starke Verschmutzung in den jeweilig gebuchten
Zimmern der Jugendherberge haftet der Kunde.
6.3 Die in diesen AGB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen des Landjugendteams
sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges
Verlassen des Festivalgeländes und des umliegenden Geländes angeordnet werden.
6.4 Das Mitbringen von Glasbehältern, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen,
Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie das Mitbringen von
Tieren auf das Festivalgelände sind untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis
von dem Festivalgelände bzw. vom Gelände der Jugendherberge erfolgen.
6.5 Das Mitbringen von Speisen und Getränken auf das Festivalgelände ist untersagt.
6.6 Kunden können von dem laufenden Festival verwiesen werden, wenn sie diese stören oder
andere Kunden belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur
entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann Landjugend gegenüber diesen Personen
ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
7. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
7.1 Ton-, Foto- und Filmaufnahmen des Festivals sind für den ausschließlich privaten Gebrauch
gestattet, wobei das Benutzen von Blitzlichtern oder sonstigen Beleuchtungskörpern zur Ausleuchtung
der Aufnahmen untersagt ist. Die Mitnahme und Verwendung von Fotokameras und sonstigen Ton-,
Foto- und Filmaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist grundsätzlich untersagt.
7.2 Jeder Kunde willigt unwiderruflich, in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner
Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder
Ton, die von Landjugend oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt
werden, in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Landjugend, ihre
gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Landjugend im Zusammenhang mit einem Schaden, den der Kunde im auf dem Festivalgelände
erleidet. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher
Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertrags-typischen Schaden. Ansprüche für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
8.2 Landjugend kann nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände haftbar
gemacht werden.
8.3 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden
Schäden haftet nicht die Landjugend, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
8.4 Auf Anordnung der Behörden, aus Gründen der Sicherheit und wegen höherer Gewalt ist der
Veranstalter berechtigt, das Programm der Veranstaltung zu ändern oder diese abzusagen. Der
Besucher hat in diesen Fällen keinen Schadensersatzanspruch. Sollte die Veranstaltung aus anderen
Gründen abgesagt werden, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte.
9. Anwendbares Recht und Datenschutz
9.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
9.2 Sämtliche vom Kunden übermittelten Daten werden Landjugend unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.
9.3 Die Europäische Kommission hat unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Sreitbeilegung bereitgestellt, auf der Kunden eventuelle Beschwerden einreichen können: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Landjugend ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
9.4 Sollte irgendeine Klausel der AGB unwirksam sein, wird sie durch eine gesetzeskonforme ersetzt, die restlichen Klauseln der AGB behalten ihre Gültigkeit.
Stand 13.12.2022 Landjugendverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.